Satzung

Der Verein wurde am 17.08.2013 als Hellpower Oldenburg e.V. offiziell gegründet und gemäß der Satzung in das Vereinsregister eingetragen.

Auszug aus der Satzung:

§ 2 – Vereinszweck, Gemeinnützigkeit

1) Zweck des Vereins ist die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere die Pflege, Förderung und Erhalt der Heavy Metal Musikkultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung von kulturellen Veranstaltungen z.B. durch Organisation und Durchführung von Konzerten sowie der Unterstützung der in Oldenburg und Umgebung ansässigen Bands.

2) Der Verein verfolgt insoweit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

3) Zur Erreichung des Vereinszieles bzw. -zweckes sind alle mit dem Vereinszweck zu vereinbarenden Maßnahmen zulässig.

4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
 
Die vollständige Satzung findet ihr hier.